§ 57a-Pickerl-Überprüfung im Bezirk Neusiedl am See

Alle Jahre wieder kommt die „Pickerl“-Überprüfung – bei Neuwagen sind die Abstände größer. Mit dieser Kontrolle wird sichergestellt, dass Ihr Fahrzeug sich für den Einsatz im öffentlichen Verkehr eignet und ausreichend sicher betrieben werden kann. Wir sind Ihre Partner für die § 57a-Pickerl-Überprüfung im Bezirk Neusiedl am See.

Rascher Termin fürs „Pickerl“

In Österreich haben Sie jeweils einige Monate Zeit, um die § 57a-Überprüfung durchführen zu lassen. Dennoch kann es manchmal knapp werden. Wir sind rasch für Sie da und führen sämtliche Arbeiten professionell durch. Sollten sich Probleme zeigen, informieren wir Sie sofort und beraten Sie zur passenden Lösung. Das erfahrene Team ist Ihr Ansprechpartner für die Pickerl-Überprüfung.

Reparaturen rasch ausgeführt

Sollten sich Schäden zeigen, die sofort repariert werden müssen, machen wir Sie gleich darauf aufmerksam. Selbstverständlich sind wir in unserer Autowerkstatt für Sie da und führen alle Arbeiten für die Instandsetzung sofort aus. Sollten einmal größere Reparaturen nötig sein, dann erhalten Sie für die Dauer unserer Instandsetzung unseren Leihwagen kostenlos. Sie bleiben mobil und holen Ihr Auto nach Fertigstellung einfach wieder bei uns ab.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.